Wenn ein Daddy heute Mitte sechzig ist, war er ein Kind, als Sex zwischen Männern in der Bundesrepublik noch grundsätzlich strafbar war. Und er war Mitte dreißig, als der Paragraf endgültig verschwand. Für viele ältere Schwule ist § 175 keine Geschichtsstunde, sondern ein Teil ihrer Jugend: die Vorsicht, das Doppelleben, die Angst vor einer Anzeige. Viele Jüngere kennen die Zahl nur noch als Anspielung. Dieser Artikel erzählt, was dahintersteckt.
1872: ein Paragraf für das ganze Reich
Am 1. Januar 1872 trat das Reichsstrafgesetzbuch in Kraft. Sein § 175 bedrohte die „widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern mit Gefängnis. Bis 1918 wurden auf dieser Grundlage fast 10.000 Männer verurteilt. Früh gab es Widerstand: 1929 empfahl ein Ausschuss des Reichstags, einvernehmliche Handlungen zwischen erwachsenen Männern straffrei zu stellen. Umgesetzt wurde das nie.
1935: die Verschärfung im Nationalsozialismus
Die Nationalsozialisten verschärften den Paragrafen zum 1. September 1935. Strafbar war nun nicht mehr nur ein „beischlafähnlicher“ Akt, sondern jede Handlung, die ein Gericht als „Unzucht“ zwischen Männern einstufte. Der neue § 175a sah für sogenannte schwere Fälle Zuchthaus bis zu zehn Jahren vor.
Die Folgen waren drastisch. Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung kamen in der NS-Zeit rund 50.000 Männer nach § 175 in Haft, bis zu 15.000 wurden in Konzentrationslager verschleppt; andere Schätzungen gehen von 5.000 bis 6.000 aus. Viele von ihnen überlebten die Lager nicht. In den Lagern mussten sie einen rosa Winkel auf der Häftlingskleidung tragen. Allein nach Buchenwald und Mittelbau-Dora kamen etwa 700 Männer als Homosexuelle. Sie mussten oft in Strafkompanien schwere Arbeit im Steinbruch leisten.
1945: befreit, aber nicht frei
Das Kriegsende brachte für diese Männer keine Gerechtigkeit. Der Alliierte Kontrollrat strich einige NS-Bestimmungen, § 175 in der Fassung von 1935 blieb. Wer mit dem rosa Winkel überlebt hatte, galt jahrzehntelang nicht als Opfer des Nationalsozialismus.
In der Bundesrepublik galt der Paragraf unverändert weiter. 1957 bestätigte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich die NS-Fassung: Sie sei nicht nationalsozialistisch geprägt und mit dem Grundgesetz vereinbar. Allein zwischen 1950 und 1965 gab es in Westdeutschland rund 45.000 Verurteilungen. Das bedeutete verlorene Arbeitsplätze, Gefängnis, zerbrochene Familien, und für viele, die nie angeklagt wurden, ein Leben mit ständiger Vorsicht.
Der Weg in der DDR
Die DDR ging einen anderen Weg. 1950 kehrte sie zur Fassung vor 1935 zurück, wandte aber § 175a weiter an, ab 1957 wurden einvernehmliche Handlungen zwischen Erwachsenen praktisch nicht mehr verfolgt. Mit dem neuen Strafgesetzbuch von 1968 fiel § 175 weg. Es blieb § 151, eine Sonderregel für gleichgeschlechtliche Kontakte mit Jugendlichen, die erst 1988 gestrichen wurde (in Kraft ab Juli 1989).
1969 und 1973: Reformen in Etappen
Im Westen kam die erste Reform 1969: Sex zwischen Männern über 21 Jahren war nun straffrei. 1973 wurde die Grenze auf 18 Jahre gesenkt. Eine Sonderregel blieb damit bestehen, denn für heterosexuelle Kontakte galten andere Altersgrenzen. Verfolgt wurde weiter: Noch 1990 wurden allein in der alten Bundesrepublik 96 Männer nach dem Paragrafen verurteilt, zehn saßen deswegen in Haft. Wer in diesen Jahren jung war, lernte früh, was man besser nicht erzählt: am Arbeitsplatz nicht, in der Familie oft nicht, manchmal nicht einmal Freunden.
1994: das Ende
Erst im Zuge der Wiedervereinigung verschwand der Paragraf. Mit Wirkung vom 11. Juni 1994 wurde § 175 ersatzlos gestrichen, seitdem gilt ein einheitlicher Jugendschutz, egal ob es um Männer, Frauen oder beide geht. Insgesamt wurden nach § 175 in seinen verschiedenen Fassungen rund 140.000 Männer verurteilt.
Die späte Rehabilitierung
Die NS-Urteile hob der Bundestag 2002 auf. Für die Männer, die nach 1945 verurteilt worden waren, dauerte es noch 15 Jahre länger. Am 22. Juni 2017 beschloss der Bundestag einstimmig das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen, kurz StrRehaHomG. Es trat am 22. Juli 2017 in Kraft. Die Bundesregierung begründete das Gesetz damit, dass das strafrechtliche Verbot „nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechtswidrig“ sei. Die Urteile aus der Bundesrepublik und der DDR gelten seitdem als aufgehoben, ausgenommen sind Fälle mit Beteiligten unter 16 Jahren und Taten, die auch unter Heterosexuellen strafbar waren, etwa mit Gewalt oder unter Ausnutzung von Abhängigkeit.
Die Entschädigung ist überschaubar:
3.000 Euro je aufgehobenem Urteil,
1.500 Euro je angefangenem Jahr in Haft,
seit einer Richtlinie vom 13. März 2019 außerdem 500 Euro je Ermittlungsverfahren ohne Verurteilung, 1.500 Euro je angefangenem Jahr Untersuchungshaft und einmalig 1.500 Euro bei außergewöhnlichen beruflichen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Nachteilen.
Die Entschädigung ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Der Anspruch ist höchstpersönlich: Erben können ihn nicht geltend machen.
Wie viele haben sie bekommen?
Hier zeigt sich, wie spät die Rehabilitierung kam. Das Bundesjustizministerium schätzt für die Jahre 1945 bis 1994 rund 69.000 Verurteilungen nach §§ 175, 175a und dem DDR-Paragrafen 151. Bis Mitte Juli 2022, das sind die letzten veröffentlichten Zahlen, hatten 335 Menschen eine Entschädigung beantragt, 259 bekamen sie, zusammen rund 885.500 Euro. Viele Betroffene waren da schon gestorben. Andere wollten die alte Akte nicht noch einmal öffnen, auch das ist eine Folge von Jahrzehnten der Scham.
Anträge nimmt das Bundesamt für Justiz in Bonn entgegen, formlos und kostenlos. Beizulegen ist entweder das aufgehobene Urteil oder eine Rehabilitierungsbescheinigung, die die Staatsanwaltschaft ausstellt. Wer keine Unterlagen mehr hat, muss deshalb nicht aufgeben: Die Bescheinigung lässt sich dort beantragen. Die Frist endet am 21. Juli 2027. Wenn du jemanden kennst, der betroffen war, kann ein Hinweis darauf viel bedeuten.
Österreich und die Niederlande
Österreich hob das Totalverbot nach § 129 I b des alten Strafgesetzes erst 1971 auf, führte aber im selben Zug vier neue Sonderbestimmungen gegen gleichgeschlechtliche Kontakte ein. Die letzte davon, § 209, hob der Verfassungsgerichtshof 2002 als verfassungswidrig auf. Seit dem 1. Februar 2024 gibt es auch dort ein Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung, mit denselben Beträgen wie in Deutschland: 3.000 Euro je Urteil, 1.500 Euro je Jahr in Haft, 500 Euro je Ermittlungsverfahren und einmalig 1.500 Euro bei besonderen Härten. Zuständig ist das Landesgericht, das damals in erster Instanz entschied oder in dessen Sprengel das damalige Gericht lag. Anträge sind bis Ende 2033 möglich.
Die Niederlande hatten Sex zwischen Männern schon 1811 mit dem Code Pénal straffrei gestellt, verfolgt wurde in der Praxis trotzdem, etwa über Vorschriften gegen „Unzucht“. 1911 kam Artikel 248bis: Für gleichgeschlechtliche Kontakte lag das Schutzalter bei 21 Jahren, für heterosexuelle bei 16. Tausende, überwiegend Männer, wurden danach verurteilt. 1971 wurde der Artikel gestrichen.
Warum das heute zählt
Die Paragrafen sind weg, ihre Spuren nicht ganz. Manche Männer haben ihr halbes Leben lang gelernt, sich unsichtbar zu machen, und legen das nicht einfach ab, nur weil sich ein Gesetz geändert hat. Zwischen einem Daddy und einem Boy liegen oft nicht nur Jahrzehnte, sondern zwei Rechtslagen. Der eine hat noch erlebt, dass Liebe strafbar sein konnte, der andere kennt es nicht anders, als dass sie erlaubt ist. Beides gehört zur selben Geschichte. Wer sie kennt, versteht besser, warum manche Ältere bis heute vorsichtig sind, und warum das, was heute selbstverständlich ist, erkämpft werden musste.
Auf DaddyBoy
Geschichte zwischen den Generationen ist ein gutes Gesprächsthema: Frag ruhig nach, wie es damals war, oder erzähl, wie du es erlebt hast.
